Schulordnung der OBS Carl-Friedrich-Gauß-Schule Groß Schneen


Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

wir verhalten uns in unserer Schule, der Carl-Friedrich-Gauß-Schule Groß Schneen bitte so, dass alle gern
zur Schule kommen, dass wir andere nicht gefährden, den Unterricht nicht stören und die Einrichtungen
der Schule nicht beschädigen. Wir sind eine Schule im Grünen. Damit wir es auch bleiben, achten wir
alle darauf, dass die Rasenflächen, Bäume und Sträucher geschützt werden.

I. Vor dem Unterricht

1. Jeder Schüler muss die An- bzw. Abfahrtszeiten seines Busses kennen. Ist der Bus vor Beginn der Schule 15 Minuten nach dem festgelegten Abfahrtstermin noch nicht eingetroffen, gehen die Schüler wieder nach Hause und fahren mit dem nächstmöglichen Bus zur Schule. Die Schule muss benachrichtigt werden.

2. Die Schüler halten sich zwischen 7.20 Uhr und 7.50 Uhr nur in der Brücke oder im Forum auf. Für die Klassen 5 und 6 besteht die Sonderregelung, dass die Schüler direkt in ihren eigenen Klassenraum gehen und sich nur dort oder auf dem Flur davor aufhalten.

3. Mit dem Klingeln um 7.50 Uhr gehen die Schüler zu ihren Klassen- bzw. Fachräumen. Die Unterrichtsmaterialien müssen griffbereit sein.

4. Mäntel, Jacken und Anoraks werden nicht mit in die Unterrichtsräume genommen, sondern an den Garderobenhaken auf den Fluren aufgehängt.

5. Erscheint die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, meldet sich der Klassensprecher oder dessen Vertreter im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.

II. Pausen und Freistunden

1. Für das Unterrichtsende ist die Lehrkraft zuständig. Der Raum wird in einem ordentlichen Zustand verlassen. 2. Die Lehrkraft verlässt den jeweiligen Klassenraum zuletzt und schließt die Tür ab.

3. In den großen Pausen benutzen die Schüler die Hofaus- und Hofeingänge oder halten sich in der Brücke bzw. dem Forum auf. Wir achten darauf, dass die Spielgeräte und Sitzgruppen nicht beschädigt werden.

4. Der Aufenthalt im Obergeschoss, vor dem Schulgebäude und in den Fluchttreppenhäusern ist nicht erlaubt. Auch in den Freistunden halten sich die Schüler in der Brücke auf.

5. Innerhalb des Gebäudes ist erhöhte Rücksichtnahme erforderlich. Deshalb sind Toben, Rennen und Ballspielen im Schulgebäude auch wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Zum Ballspielen gibt es den Bolzplatz sowie die Basketballkörbe.

6. Der Verwaltungsflur ist kein Durchgang.

7. Mit dem ersten Klingelzeichen begeben sich die Schüler unverzüglich zu dem Unterrichtsraum und erscheinen pünktlich zum Unterricht.

8. Die Bücherei ist kein Aufenthaltsraum für die Pausen. Der Besuch der Bücherei erfolgt zu Beginn der großen Pausen und nur zum Zweck der Ausleihe von Büchern.

9. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Sie werden pfleglich behandelt und sauber hinterlassen.

10. Jede Klasse übernimmt im Wechsel eine Woche lang den Hofdienst.

III. Mittagspause

1. Nach der 6. Stunde begeben sich die Schüler, die am Ganztagsunterricht teilnehmen, zum Essen in die Mensa. Nach dem Essen halten sich die Schüler in der Brücke, in der Schülerinsel, im Forum oder auf dem Schulhof auf.
Während der gesamten Mittagspause verhalten sich die Schüler so, dass niemand gefährdet wird und keine Einrichtungen der Schule und der Mensa beschädigt werden. Das Kickerspielen während der Mittagspause ist gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.

IV. Nach Unterrichtsschluss

1. Fahrschüler fahren nach Unterrichtsschluss mit dem nächstmöglichen Bus nach Hause.

2. Die Fahrschüler stellen sich geordnet an ihrem Bushalteplatz auf. Dabei halten sie zur Bordsteinkante den vor-
geschriebenen Sicherheitsabstand ein. Sie steigen ohne zu drängeln einzeln in den Bus ein und weisen sich durch die Kontrollkarte und den Schülerausweis aus. Regelwidriges Verhalten während der Fahrt kann zum befristeten Ausschluss vom kostenfreien Schülertransport führen. Unsere Busscouts achten durch eigenes vorbildliches Verhalten darauf, dass ein geordneter Transport gewährleistet ist. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

V. Allgemeingültiges

1. Zu Beginn der Unterrichtsstunde stehen die Schüler zur Begrüßung auf.

2. Während der Unterrichtsstunden werden keine Kopfbedeckungen getragen. Wir erwarten an unserer Schule dem Unterricht angemessene Kleidung.

3. Das Obergeschoss des Neubaus ist mit Teppichboden ausgestattet. Deshalb dürfen dorthin keine offenen Getränkebehälter und Joghurtbecher mitgenommen werden. Essen und Kaugummi kauen während des Unterrichts sind untersagt.

4. Während der Schulzeit – auch in den Pausen und Freistunden – dürfen die Schüler das Schulgrundstück nicht verlassen. Ausnahmen sind mit Erlaubnis eines Lehrers möglich.

5. Das Anfertigen und Abspielen von Bild- und Tonaufzeichnungen und das Benutzen von mobilen Endgeräten ist auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet.

6. Mobile Endgeräte sind vor, während und nach dem Unterricht sowie in den Pausen ausgeschaltet aufzubewahren.

7. Während des Unterrichtes ist grundsätzlich das Benutzen von Geräten zum Abspielen von Ton- und Bildaufzeichnungen nicht gestattet. Wenn es für den Unterricht erforderlich ist, darf die Lehrkraft Ausnahmen zur Benutzung der mobilen Endgeräte zulassen.

8. Das Mitbringen, der Besitz und das Konsumieren von Alkohol, Tabakwaren und anderen Drogen ist auf dem gesamten
Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

9. Jeglicher Handel auf dem Schulgelände ist verboten. 10. Die Schuleinrichtungen sollen schonend behandelt werden. Für die Beseitigung von „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ angerichteten Schäden werden die Verursacher zur Kostenübernahme herangezogen.

VI. Sicherheit

1. Die Aufsichten werden von Lehrern mit Unterstützung ausgewählter Schüler durchgeführt.

2. Streitigkeiten sollen fair durch Gespräche oder mit Hilfe von Mitschülern und Lehrern gelöst werden.

3. Auf den Treppengeländern wird nicht gerutscht; die Unfallgefahr ist erheblich.

4. Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verboten.

5. Bei Unfällen wird der Verunglückte nicht allein gelassen. Der aufsichtführende Lehrer wird sofort verständigt.

6. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Munition und Feuerwerkskörpern ist verboten.

7. Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophenalarm regelt der Alarmplan.

 

Schlussbemerkungen

Damit alle Schülerinnen und Schüler in angenehmer Atmosphäre lernen und angstfrei zur Carl-Friedrich-Gauß-Schule kommen, sich in ihr wohlfühlen und ihre angestrebten Ziele erreichen können, ist es notwendig, dass die Schulordnung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird.

Auf Verstöße gegen die Schulordnung wird entsprechend reagiert. Dabei sollte die Wiedergutmachung
einen sinnvollen Zusammenhang zum Verstoß haben. Zur Ahndung stehen den Lehrkräften und der
Schulleitung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Erziehungsmittel können
z.B. sein: das Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten, soziale Dienste an der Schule, der Ersatz
eines angerichteten Schadens oder eine schriftliche Ermahnung mit der Stellungnahme des Schülers.
Ordnungsmaßnahmen reichen vom befristeten Ausschluss vom Unterricht über die Androhung des
Verweises in eine Parallelklasse bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder gar von der Schule.

Im Sinne eines für alle angenehmen Schullebens ist es zu wünschen, dass die oben genannten
Maßnahmen so selten wie möglich ergriffen werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Schulvereinbarung unterschrieben. Sie regelt das freundliche Miteinander und die Achtung voreinander.

 

 

1. GK, 12.12.2016