Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung

Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf in der emotionalen und so-zialen Entwicklung werden zielgleich entsprechend des Kerncurriculums der besuchten Schulform unterrichtet und können an der Carl-Friedrich-Gauß Schule die Klassen im Hauptschul-, Realschul- oder dem Gymnasialzweig besuchen. Die SuS haben in der Regel einen Anspruch von bis zu 3,5 Stunden sonderpädagogischer Förderung, die von Regelschullehrkräften abgedeckt werden. An der Carl-Friedrich-Gauß Oberschule werden SuS mit dem genannten Unterstützungsbedarf individuell und parallel zum Fachunterricht gefördert. Für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung dieser Förderung ist ein Team bestehend aus der Didaktischen Leitung, Regelschullehrkräften, Förderschullehrkräften und den Schulsozialarbeitern verantwortlich. In diesem Team werden einmal wöchentlich Fördermaßnahmen geplant, evaluiert und ggf. verändert. Für die Förderung jedes einzelnen Schülers ist jeweils eine Regelschullehrkraft verantwortlich, die im Unterricht hospitiert, Gespräche mit dem Schüler und dessen Erziehungsberechtigten, sowie den unterrichtenden Lehrkräften (vor allem der Klassenlehrkraft) führt, Fördermaßnahmen formuliert, durchführt und evaluiert.
Die Zuteilung der Förderstunden und Zuständigkeiten erfolgt nach Absprache der zuständigen Regel-schullehrkräfte. Im Interesse der Resilienz wird dabei darauf geachtet, dass die zu fördernden SuS eine feste Bezugsperson haben.
Ziel ist die bestmögliche schulische berufliche und soziale Eingliederung.
Eine detailliertere Darstellung der Förderung von Schülern mit dem Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung ist in unserem schulinternen Förderkonzept dokumentiert.