Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Hören

Je nach Grad und Eigenschaft der Hörbeeinträchtigung erhalten SuS mit dem Förderbedarf Hören bis zu drei Stunden in der Woche individuell ausgestalteten Förderunterricht parallel zum laufenden Unterricht. Dieser erfolgt meist als Einzelunterricht oder in überschaubaren Kleingruppen durch eine Lehrkraft der Schule. Die SuS erhalten hier die Möglichkeit in einer ruhigen Atmosphäre sich den aktuellen Aufgaben des Unterrichts zuzuwenden, zu deren Bearbeitung sie bedingt durch ihre Einschränkung u.U. im Klassenverband nicht in der Lage wären. Die Förderziele und -maßnahmen werden mit den Fach- und Klassenlehrern, den betroffenen SuS, den Erziehungsberechtigten, dem Mobile Dienst Hören und dem Lehrer, der den Förderunterricht übernimmt, abgesprochen. Um den SuS mit Unterstützungsbedarf im Hören den Schulerfolg zu gewährleisten, werden auch Gespräche darüber geführt, wie die räumlichen Bedingungen für diese SuS verbessert, wie Lehrersprache und Unterrichtsgespräche optimiert und wie Unterrichtsinhalte stärker visualisiert werden können. Die Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches sind vielfältig und können mit Hilfe des Mobilen Dienstes individuell zusammengestellt und in der Klassen- oder Zeugniskonferenz beschlossen werden.